Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist örtlich zuständig für den gesamten Bereich des Landkreises Neunkirchen mit Ausnahme der Kreisstadt Neunkirchen, die eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde unterhält.
Die Aufgaben werden in der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen in fünf räumlich aufgeteilten Bauaufsichtsbezirken (Bezirkssachbearbeiter*innen) wahrgenommen.
Die Aufgaben richten sich nach bundesgesetzlichen Vorschriften (z.B. Baugesetzbuch, Städtebauförderungsgesetz und Baunutzungsverordnung) sowie nach landesgesetzlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung - LBO-) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.
Telefonzeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Sie wollen eine Anzeige erstatten?
Bitte lassen Sie uns das hierfür vorgesehene Formular per E-Mail, per Fax oder auf postalischem Weg ausgefüllt zukommen.
Sie benötigen Bauakten, Pläne, Unterlagen? Unser Archiv beinhaltet nur Bauakten ab 1950 (in sehr seltenen Fällen älter).
Bitte lassen Sie uns das hierfür vorgesehene Formular per E-Mail (uba-akteneinsicht@landkreis-neunkirchen.de) oder auf postalischem Weg ausgefüllt zukommen.
Sie benötigen eine Baulastauskunft?
Bitte lassen Sie uns das hierfür vorgesehene Formular per E-Mail, Fax oder auf postalischem Weg ausgefüllt zukommen.
Unsere Onlinedienste:
- Baugenehmigungsverfahren nach §65 LBO
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO
- Baubeginnsanzeige nach § 73 LBO und Benennung der Verantwortlichen nach § 53 und § 78 LBO
- Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 4 LBO
- Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 76 LBO
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung nach § 68 Abs. 2 LBO
- Auskunft aus Baulastenverzeichnis nach § 83 Abs. 5 LBO
Hinweis:
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Hinweise zur Rollenwahl und Zusammenarbeit sorgfältig zu lesen, bevor Sie einen Antrag einreichen. Nachträgliche Änderungen der Rollen sind nicht möglich.
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag erreichen Sie uns telefonisch unter: 06824 906 56 92
Und hier geht es zum Online-Dienst: Link zum Online-Dienst