Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle ein- und mehrtägigen Kita- und Schulausflüge sowie von der Schule organisierte Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bedingungen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Wie wird die Leistung beantragt?

Diese Leistungen müssen für jedes Kind gesondert angefordert werden.

Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Amt vorzulegen:

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Die Auszahlung erfolgt im Regelfall direkt an die Schule/Einrichtung bzw. Veranstalter der Fahrt.