Sachgebiet KITAF

Kindertagesbetreuung und Fachberatung

Für Kinder ab 1 Jahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. 

Bei den Betreuungsplätzen unterscheidet man zwischen 

  • Kindertageseinrichtungen und 
  • Kindertagespflege, also der Betreuung durch Tagesmutter oder Tagesvater. 

Kindertageseinrichtungen

Kindergartenplätze sind zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern eingerichtet, die das dritte Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt. Neben dem Betreuungsangebot bis 6 Stunden werden für die Kinder, die auch Betreuung über die Mittagszeit benötigen, bei allen Kindergärten Ganztagesplätze angeboten. Diese Betreuungszeit ist mit der Einnahme eines Mittagessens verbunden.

Die Kinderkrippe ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, also bis zum Übergang in den Kindergarten, aufnimmt und ganztags geöffnet ist.

Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder während der unterrichtsfreien Zeit in der Regel bis zum vollendeten 12., in Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr. Die Betreuung kann auch bei Bedarf vor dem Unterricht beginnen. Während eines Teiles der Schulferien werden die Kinder ganztags im Hort betreut.

Kosten für den Besuch von Tageseinrichtungen können im Rahmen einer Einkommensüberprüfung ganz oder anteilig vom Jugendamt übernommen werden.

Einen Antrag auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch eines Kindergarten, Kinderkrippe oder Kinderhortes sowie Kostenübernahme für die nachschulische Betreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule finden Sie hier

In unserem  Informationsblatt zur Kindertagesbetreuung finden Sie alle Informationen darüber welche Unterlagen Sie vorlegen und auf was Sie bei der Beantragung achten müssen.

Kindertagespflege

Kindertagespflege bedeutet eine flexible und individuell angepasste Betreuung von Kindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen in familiärer Umgebung. 
Sie bietet eine wertvolle Alternative und Ergänzung zum Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen, vor allem für Kinder von 0-3 Jahren. In dieser Altersgruppe spricht vieles für die Tagepflege: Die Situation der Tagespflegestelle ist überschaubar für Kinder, es gibt einen familiären Rahmen und die Betreuungsperson kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen. Zudem zeichnet sie sich durch flexible Betreuungszeiten aus.
Kindertagespflegepersonen betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kindeseltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten zu individuell vereinbarten Zeiten. Die Motivation für diese Arbeit sind in der Regel Freude an der Förderung von Kindern und am Umgang mit ihnen. Außerdem ermöglicht diese Tätigkeit eine sinnvolle Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Alle Informationen und Formulare zur Kindertagespflege erhalten Sie auf der Homepage.

Fachberatung für Kindertagesstätten

Profil der Fachberatung

  • Gewährleistung von Neutralität, da kein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Träger besteht
  • Erkennen von einrichtungsübergreifenden Problemen und Einleitung adäquater Handlungsschritte
  • Anregung der Institutionen zu Veränderungsprozessen durch entsprechende Impulssetzung und Unterstützung 
  • Praxisnähe und Nutzerorientierung
  • Differenzierte Ausrichtung auf die Schwerpunkte der einzelnen Einrichtungen
  • Brückenfunktion zwischen den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, den Jugendhilfeträgern, den Eltern, Kindern und dem Fachpersonal
     

  • Teamberatung
  • Einzelberatung
  • Fallberatung
  • Beratung und Unterstützung bei der Förderung von Kindern mit Besonderheiten in der Entwicklung
  • Kommunikations- und Konfliktberatung des pädagogischen Personals

  • Konzeptentwicklung, -umsetzung und -fortschreibung auch unter Berücksichtigung familienergänzender Funktionen
  • Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung eines Einrichtungsprofils
  • Implementierung des saarländischen Bildungsprogrammes
  • Unterstützung bei der Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis der Kindertageseinrichtungen
  • Vernetzung zu externen Institutionen (z.B. Gesundheitsamt, Jugendamt, Frühe Hilfen)

  • Informations- und Entscheidungshilfen zu pädagogischen und jugendhilferechtlichen Fragestellungen
  • Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals ausgerichtet an den jeweiligen Bedarfslagen