Jungimker im Landkreis Neunkirchen

Wir freuen uns immer über Jungimker im Landkreis Neunkirchen. Deshalb unterstützen wir diese bei ihrem Vorhaben und fördern deren Einstieg. 

Voraussetzung für die Förderung eines Imkeranfängers ist, dass der/die Antragsteller/in ordentliches Mitglied in einem Imkerortsverein ist und dass sich der Wohnort des/der Antragstellers/in und der Standort seiner Bienenvölker im Landkreis Neunkirchen befindet.
Förderfähig sind Anschaffungen in den ersten drei aktiven Imkerjahren. Anschaffungen müssen durch Rechnungsbelege nachgewiesen werden. Gefördert werden maximal 50% der nachgewiesenen Ausgaben bis zur Höchstfördergrenze von 510,-- €.

Die Förderanträge müssen grundsätzlich über den zuständigen Imkerverein gestellt werden. Der 1. Vorsitzende des Imkervereines prüft dann den Antrag auf Vollständigkeit, bescheinigt die sachliche Richtigkeit der beigefügten Belege und ergänzt die vom Verein benötigten Angaben. 

Der Antrag wird über den Imkerkreisverband beim Umweltamt des Landkreises Neunkirchen eingereicht und muss spätestens bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres beim Umweltamt eingereicht werden.

Die Förderung des Imkernachwuchses ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Neunkirchen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie beinhaltet auch keinen Anspruch auf weitere Förderungen.
 

Besuchen Sie auch die Homepage des Kreisimkerverbandes.