Die Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ist Zeichen der Anerkennung und des Dankes für alle, die sich im Rahmen des Ehrenamtes freiwillig und unbezahlt für das Gemeinwohl einsetzen und so einen herausragenden Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Sie versteht sich als besondere Form der Anerkennung des Ehrenamtes und als Dankeschön gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen verschiedener Unternehmen sowie bei Einrichtungen des Landes, der teilnehmenden Landkreise, Kommunen und des Regionalverbandes.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Karte im Scheckkartenformat erhalten ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinen, Verbänden, Organisationen oder freien Initiativen überdurchschnittlich für das Gemeinwohl engagieren und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ehrenamtliches Engagement von mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr.
- Mindestens 2 Jahren ununterbrochene, ehrenamtliche Tätigkeit im Landkreis Neunkirchen.
- kein Entgelt oder Honorar für das ehrenamtliche Engagement. Eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale gemäß EStG §3 Nr.26a ist zulässig.
Inhaber der JULEICA sind können auf Antrag (Nachweis) die Ehrenamtskarte ebenfalls erhalten.
Wo und wie muss ich die Karte beantragen?
Das Antragsformular kann im Downloadbereich oder aber unter www.ehrenamt.saarland.de heruntergeladen werden.
Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben aus und lassen Sie sich Ihr Engagement von der Organisation/dem Verein bestätigen. Bitte durch die/den Bürgermeister*in oder Ortrsvorsteher*in bescheinigen lassen.
Reichen Sie mit dem Antrag ein Passfoto bei der Ehrenamtsbörse im Landkreis Neunkirchen ein. Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis ausgehändigt, sie ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.