Ehrenamtliche Vormundschaft

Unterstützen und begleiten sie junge Menschen, deren Eltern es nicht mehr können auf ihrem weiteren Lebensweg. Als Vormund sind Sie die rechtliche Vertretung eines Kindes und unterstützen das Kind dabei seine Rechte wahrzunehmen und wichtige Entscheidungen im Leben zu treffen.

Passt dieses Ehrenamt zu mir?

  • Sie möchten sich längerfristig engagieren und ein Ehrenamt übernehmen, bei dem Sie etwas bewirken können?
  • Sie möchten regelmäßig Zeit mit einem Kind oder Jugendlichen verbringen und zu einer festen Bezugsperson in dessen Leben werden?
  • Sie haben eine wertschätzende Haltung und sind offen gegenüber anderen Menschen und Kulturen?
  • Sie sind bereit mit den Bezugspersonen und wichtigen Institutionen des jungen Menschen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten?

 

Oder möchten sie sich persönlich und unverbindlich informieren?

Sie brauchen noch weitere Informationen?

Kontaktieren Sie uns gerne: 06824 906 7104 oder per E-Mail

 

Sie kennen ein Kind oder sind mit einem Kind verwandt, das einen Vormund benötigt? Dann wenden Sie sich an uns. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Vorrausetzungen, die vor Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft erfüllt sein müssen.

Kontaktieren Sie zur Klärung Ihrer Fragen die Koordinierungsstelle, sie wird sie gegebenenfalls auch durch diesen Prozess begleiten.

Ihre Aufgaben als Vormund sind vergleichbar mit den Aufgaben, die normalerweise Eltern für ihre Kinder übernehmen. Eine Vormundschaft zu führen bedeutet, Entscheidungen im Wohl und Interesse des Kindes zu treffen und mit allen für das Kind wichtigen Institutionen und Organisationen zusammenzuarbeiten.

Beispiele für etwaige Entscheidungen im Rahmen der Vormundschaft 

  • Entscheidung zur KiTa, Schule, berufliche Bildung
  • Sicherstellung der ärztlichen Vernetzung, medizinischen Versorgung, Krankenkasse, Einwilligung zu Impfungen, Operationen
  • Angelegenheiten das Vermögen des Kindes betreffend, z.B. Immobilienverwaltung, Erbausschlagung, Kontoeröffnung
  • Leistungsbeantragung z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe, Opferentschädigung
  • Austausch und Umgang mit Behörden
  • Entscheidungen, die die religiöse Bildung des Kindes betreffen

  • Bereitschaft, längerfristig Verantwortung für ein Kind zu übernehmen
  • Fähigkeit Entscheidungen zu treffen
  • Wohlwollende, respektvolle Grundhaltung
  • präsent für das Kind sein
  • das Kind unterstützen und Schwierigkeiten auch mal aushalten können
  • Beteiligung des Kindes
  • Transparenz bei Entscheidungen
  • Durchhaltevermögen, eigene Stabilität und Widerstandsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen für das Kind wichtigen Personen und Institutionen 

  • pädagogische Vorkenntnisse
  • finanzielle Aufwendungen
  • Aufnahme des jungen Menschen in den eigenen Haushalt 

Zwar sieht der Gesetzgeber mindestens einen Kontakt im Monat vor, in der Praxis ist die Kontakthäufigkeit jedoch abhängig von der jeweiligen Lebenssituation und den Bedürfnissen des Kindes. Weshalb sich der tatsächliche Zeitaufwand individuell verschieden gestaltet.

Wichtig ist es jedoch zunächst, eine Beziehung zum Kind aufzubauen, um so die Bedürfnisse und Handlungsanforderungen auch erkennen zu können. Hierfür empfiehlt sich eine Kontakthäufigkeit von 1x pro Woche bis 14-tägig.

Die Treffen können unter Absprache mit der Einrichtung in der das Kind lebt, zu verschiedenen Tageszeiten oder am Wochenende stattfinden. Wichtig ist auch hierbei ein guter Austausch mit der Einrichtung, in der das Kind lebt 

Die Vormundschaft endet formal entweder mit der Volljährigkeit des Kindes oder sie kann auf Antrag des Kindes, des Vormunds oder des Jugendamtes vorzeitig durch das Gericht beendet werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn es zu unausräumbaren Differenzen zwischen Mündel und Vormund und Vormund kommt. Ziel der ehrenamtlichen Vormundschaft ist jedoch der Aufbau einer stabilen, tragfähigen Beziehung, die auch über das 18. Lebensjahr hinaus geht- sofern beide das möchten.

  • Sie sind rechtlich unabhängig in ihrem Handeln als Vormund. Niemand ist Ihnen gegenüber weisungsbefugt. Jedoch müssen Sie dem zuständigen Familiengericht einmal jährlich via Bericht, Auskunft über die Lebenssituation des Kindes geben
  • Sie haben nach dem ersten Jahr als Vormund, Anspruch auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 425 €, die Sie bei Gericht beantragen können. Bei Ehepaaren, die die Vormundschaft gemeinsam führen, haben beide einen Anspruch auf die Pauschale.
  • Während der gesamten Vormundschaft und auch im Vorfeld während der Überprüfung steht Ihnen die Koordinierungsstelle beratend und unterstützend zur Seite.
  • Sind während der Vormundschaft über das Bundesland Saarland haftpflicht- und unfallversichert
  • Kontaktaufnahme zur Koordinierungsstelle 

  • Zeitnaher Gesprächstermin zur Klärung offener Fragen

  • Erneuter Termin zur Eignungsprüfung (Ausfüllen von Unterlagen) 

  • Sie beantragen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis( kostenlos) und reichen eine ärztliche Bescheinigung ein 

  • Sie nehmen an einer Basisschulung teil, bei der Grundlagenwissen vermittelt wird

  • Sie werden in den Pool von ehrenamtlichen Einzelvormündern im Landkreis Neunkirchen aufgenommen

  • Sobald es ein Kind gibt, dass einen Vormund benötigt und das gut zu Ihnen passen könnte, erhalten beide Seiten anonymisierte Informationen über den jeweils anderen 

  • Bei beidseitigem Interesse werden wir ein Kennenlernen organisieren, das durch das Jugendamt begleitet wird. Danach bekommen sowohl Sie als auch das Kind Bedenkzeit, ob sie sich gegenseitig als Mündel bzw. Vormund vorstellen können. Es können bei Bedarf auch mehrere Treffen stattfinden, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Nur wenn beider Seiten einer Vormundschaft zustimmen, wird Gericht der Vorschlag unterbreitet, Sie als Vormund zu bestellen.

  • Sie werden von Familiengericht  (Rechtspfleger*in) zu einen Termin geladen und als ehrenamtlicher Vormund bestellt. Sie erhalten eine Bestellungsurkunde, die sie als Vormund ausweist und handlungsfähig macht.

  • Ein ehrenamtlicher Vormund ist meist nur für ein Kind verantwortlich. Dadurch haben sie mehr Zeit und können sich besser für deine Belange einsetzen
  • Durch die höheren Zeitanteile kannst du deinen Vormund öfter sehen und eine enge Beziehung zu ihm aufbauen
  • Dein Vormund ist nicht an Bürozeiten gebunden und du kannst ihn auch am Wochenende sehen oder erreichen
  • dadurch dass ihr euch öfter sehen könnt, kannst du eine engere Beziehung zu deinem Vormund aufbauen. Wenn er dich besser kennt, kann er sich auch besser für deine Belange einsetzen und dich unterstützen, weil er weiß was dich beschäftigt
  • wenn du dich gut mit deinem Vormund verstehst, könnt ihr auch in Kontakt bleiben, wenn du volljährig bist. Dadurch hättest du auch im Erwachsenenalter einen Ansprechpartner, der dich unterstützen kann
  • alle ehrenamtlichen Vormünder übernehmen diese Aufgabe freiwillig, weil sie Kinder und Jugendlichen mögen und dich durchs Leben begleiten möchten. Sie haben Spaß daran, dich kennenzulernen und zu unterstützen
  • alle ehrenamtlichen Vormünder werden vor Übernahme einer Vormundschaft durch das Jugendamt überprüft, ob sie für diese Aufgabe geeignet sind. Sie werden durch das Jugendamt auch geschult und auf ihr Aufgabe vorbereitet. Außerdem können sie sich bei Fragen und Schwierigkeiten jederzeit an das Jugendamt wenden- genau wie du  😊

  • Ehrenamtliche Vormünder haben meistens weniger Erfahrung als Vormünder vom Jugendamt. Deswegen können komplizierte Vorgänge manchmal etwas länger dauern. Aber du kannst dir sicher sein, dass ein ehrenamtlicher Vormund sich für dich einsetzt und das Beste für dich erreichen will
  • Du musst dich wieder auf eine neue Person einlassen. Deshalb begleiten wir dich beim ersten Treffen. Danach kannst du dich entscheiden, ob du diese Person als deinen ehrenamtlichen Vormund möchtest oder nicht. Und erst, wenn ihr euch beide dafür entschieden habt, kommt es zu einem Wechsel.

Was ist eigentlich eine Vormundschaft? 

Wann brauche ich einen Vormund und was darf ein Vormund für mich zu entscheiden? 

Habe ich ein Mitspracherecht?

Viele deiner Fragen werden hier Link zum Bundesforum beantwortet oder auch in diesem Flyer 

oder du schreibst eine E-Mail oder du rufst uns einfach an 06824 906 7104 😊

Du hast ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit deinem Vormund und darauf, dass du bei wichtigen Entscheidungen, die dich betreffen, mitbestimmen kannst. Das steht so im Gesetz und du kannst es hier nachlesen beim Bundesforum Vormundschaft. Wenn du Streit mit deinem Vormund hast oder ihr euch in einer Sache überhaupt nicht einigen könnt, dann kannst du dich jederzeit bei uns melden. Kinder haben außerdem ganz besondere Rechte, weil sie einen ganz besonderen Schutz brauchen.

Wenn du mehr dazu wissen möchtest, kannst du auf folgenden Seiten Informationen sammeln:

Für alle Jugendlichen, die bald volljährig werden: LINK

Für alle Kinder, die in Wohngruppen oder in Pflegefamilien leben: LINK

Sollten noch Fragen offen geblieben sein oder Sie möchten noch etwas wissen, 

rufen Sie gerne an unter 06824 906 7104 

oder schreiben Sie uns eine E-Mail n.rohe@landkreis-neunkirchen.de

 

 

Erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen im Bereich Vormundschaft/Pflegschaft

Kreisjugendamt | Koordinierungsstelle Vormundschaft

Nadja Rohe

Kreisjugendamt | Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften

Herr Diehl

Kreisjugendamt | Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften

Frau Kraus

Kreisjugendamt | Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften

Frau Niesler