Zielgruppen und Themen

Alle Schüler*innen und ihre Erziehungsberechtigten können sich bei schulbezogenen psychologischen Fragen und Problemen zur Beratung an den Schulpsychologischen Dienst Neunkirchen wenden, wenn das Kind eine öffentliche Schule des Landkreises Neunkirchen besucht.

Lehrkräfte können wir in berufsbezogenen Fragen beraten, wenn sie an einer öffentlichen Schule des Landkreises Neunkirchen unterrichten.

Die Schulpsychologie ist der psychologische Fachdienst für den schulischen Bereich und unterstützt Schüler*innen, ihre Eltern, Lehrende, Schulleitungen, Schulaufsicht, Schulverwaltung und gesetzgebende Gremien.

Schulpsycholog*innen verfügen über eine wissenschaftliche Hochschulausbildung in Psychologie und kennen sich aus mit dem Verhalten, Erleben, Denken und Lernen von Menschen.

Schulpsychologie nutzt wissenschaftliche Erkenntnisse, um Schulen und Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag zu beraten und Schüler*innen zu unterstützen, sich in ihrer Persönlichkeit zu entwickeln sowie einen adäquaten Schulabschluss und eine altersgerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.

Schulpsychologie ist angewandte Psychologie für die Schule und basiert insbesondere auf der Entwicklungspsychologie, der Pädagogischen Psychologie, der Klinischen Psychologie, der Organisationspsychologie, der Sozialpsychologie und den Sozialwissenschaften, den Neurowissenschaften, der Lerntheorie und der Gesundheitspsychologie.

(Zitat mit geringfügiger Modifikation und Kürzung aus dem Berufsprofil “Schulpsychologie in Deutschland“ des Bundesverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP))

  • Angst vor Klassenarbeiten?
  • Probleme beim Lernen?
  • Schlechte Noten?
  • Keine Freunde in der Klasse?
  • Ärger mit Mitschüler*innen?
  • Mobbing?
  • Schwierigkeiten mit Lehrkräften oder in der Familie?
  • Stress? Belastende Gedanken? Gefühle, die "fetzen"?
  • Ein anderes Problem, mit dem Du nicht klarkommst und bei dem Du vielleicht Unterstützung brauchst?
  • Du möchtest etwas verändern oder einfach eine neutrale Ansprechperson?

Gemeinsam suchen wir Möglichkeiten und Ideen!

Unsere Beratung ist kostenlos.

Wenn Du Dich anmelden willst, kannst Du uns anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Du kannst auch Deine Eltern, eine Lehrkraft Deines Vertrauens oder die Schulsozialarbeit bitten, Dich bei der Kontaktaufnahme mit uns zu unterstützen.

Beispiele für mögliche Themen einer schulpsychologischen Beratung:

Lern- und Leistungsauffälligkeiten:

  • Lese- Rechtschreibstörung / Legasthenie
  • Rechenstörung / Dyskalkulie
  • Konzentrationsschwierigkeiten, Ablenkbarkeit
  • Wahrnehmungsstörungen und sonstige Teilleistungsstörungen
  • Probleme bei den Hausaufgaben
  • Besonderer Förderbedarf
  • Hochbegabung

Probleme im Bereich "Gefühle":

  • Ängste vor Schule oder vor Klassenarbeiten
  • "Bauchschmerzen" und andere körperliche Beschwerden ohne medizinische Ursache
  • Depressivität
  • Verweigerung
  • Wutausbrüche

Probleme im Verhalten oder im Kontakt mit anderen Menschen:

  • mangelnde Disziplin im Unterricht
  • Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität
  • impulsives oder aggressives Verhalten
  • gehemmtes Verhalten
  • Mobbing
  • Familiäre Probleme
  • Erziehungsfragen
  • Sucht

  • Beratung bei individuellen berufsbezogenen Fragen
  • Unterrichtsbesuche und Beratung zum Umgang mit Schüler*innen bzw. mit schwierigen Klassenkonstellationen
  • Beratung bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
  • Unterstützung bei schwierigen Elterngesprächen
  • Beratung bei Konflikten (mit Schüler*innen, mit Eltern, im Kollegium, ...)
  • Beratung bei besonderem Förderbedarf (Förderkonferenz, Inklusionsmaßnahmen, Umschulung)
  • Unterstützende Beratung bei schulischen Projekten (z.B. Mediation, soziale Kompetenz, Lernen lernen, Konzentrationsförderung, Anti-Aggressivitätstraining, Stressprävention, ...)
  • Mitgestaltung von Fortbildungen und pädagogischen Tagen
  • Gesprächskreise und Intervisionsgruppe
  • Mitwirkung bei Elternabenden und Mitgestaltung von Elternworkshops
  • Organisationsberatung, Beratung zu Schulentwicklungsaufgaben
  • Beratung zu schulischen Krisensituationen, Krisenintervention
  • Gutachtenerstellung bei Einschulungsfragen

Unsere Beratungsstelle wirkt zudem im multiprofessionellen Team "NIP NK - Netzwerk Intervention und Prävention im Landkreis Neunkirchen" mit, das Lehrkräften und Schulen im Landkreis Neunkirchen auf Grundlage anonymisierter interdisziplinärer Fallberatung Unterstützung bei herausforderndem Verhalten von Schüler*innen anbietet.

Informationen und Zugangswege finden Sie unter dem hier hinterlegten Link


Ideen, die Schule machen - Kollegiale Fallberatung als Baustein der Teamentwicklung

Hiermit möchten wir Sie über unser Angebot "Workshop zur kollegialen Fallberatung/Intervision" informieren.

Seit November 2012 bis Sommer 2015 hatten wir als Schulpsychologischer Dienst des Landkreises Neunkirchen für alle Lehrkräfte, die an einer öffentlichen Schule des Landkreises Neunkirchen unterrichten, eine monatliche (offene und schulartübergreifende) Intervisionsgruppe zur kollegialen Praxisberatung angeboten.

Im Rahmen einer kollegialen Praxisberatung, auch Intervision genannt, befasst sich eine Gruppe aus dem Lehrerkollegium gezielt mit Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes. Intervision geht dabei von der Annahme aus, dass bei den Teilnehmenden viel Wissen und Erfahrungen vorhanden sind, die für die Gruppe nutzbar gemacht werden können (Hilfe zur Selbsthilfe).

Leider konnten wir aufgrund zu geringer Nachfrage für monatliche Treffen in unserer Diensstelle die kollegiale Fallberatung in dieser Form nicht weiter durchführen.

Stattdessen besteht das Angebot, auf Einladung zu Ihnen an die Schule zu kommen, um im Rahmen eines Workshops kollegiale Fallberatung als strukturierte Möglichkeit des fachlichen Austauschs innerhalb eines Kollegiums vorzustellen und auch gemeinsam durchzuführen. Dieser einmalige, halbtägige oder ganztägige Workshop hätte das Ziel, den Ansatz der kollegialen Fallberatung kennenzulernen, um diese dann selbstständig an der Schule weiterführen zu können.

In einem hier verlinkten Dokument finden Sie als Vorinformation eine etwas genauere Beschreibung zu dem Workshop-Konzept. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

  • Unterstützung von Institutionen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, z.B. der Schulaufsichtsbehörde durch schulpsychologische Stellungnahmen
  • Beratende Teilnahme an Förderkonferenzen und Beratung bei der Durchführung von Inklusion
  • Durchführung oder Mitgestaltung von Fortbildungen, Supervisionsangeboten, Intervisionsangeboten
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. spezialisierten Beratungsstellen, therapeutischen Einrichtungen, Kinderärzt*innen, dem Jugendärztlichen Dienst, niedergelassenen Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen, Sozialpädiatrischen Einrichtungen, Familienberatungszentren, dem Jugendamt, Nachhilfeinstituten, Kliniken usw.
  • Netzwerkarbeit im System Schule bzw. mit den verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anleitung von Praktikant*innen aus dem Studiengang Psychologie