Das Haus des Jugendrechts dient der Verknüpfung von Jugendstrafverfahren mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Gleichzeitig sollen durch die enge Zusammenarbeit von Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft die Verfahrensabläufe bei der Verhütung und Verfolgung von Jugendkriminalität optimiert werden. Gesetzliche Grundlagen bilden hierbei insbesondere das SGB VIII in Verbindung mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Vertragliche Ziele:

  • Verringerung der Jugenddelinquenz
  • Schnelle und individuell angepasste Reaktionen auf delinquentes Verhalten
  • Verbesserung der Resozialisierung der Jugendlichen, insbesondere durch Integration in Schule und Arbeitsmarkt
  • Ausbau ambulanter Maßnahmen zur individuellen Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten
  • Entwicklung von Präventions- und Interventionskonzepten zum Thema Jugenddelinquenz

Grundsätzlich soll das Abgleiten in eine kriminelle Karriere sowohl durch präventive Maßnahmen als auch durch ein vielfältiges Angebot erzieherischer Hilfen verhindert werden.

Die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren umfasst auch die Organisation und Überwachung gerichtlicher Weisungen und Auflagen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens. Darüber hinaus stehen wir auch außerhalb des Verfahrens als Beratungsstelle sowohl der Zielgruppe als auch den Eltern zur Verfügung.

Per E-mail erreichen Sie uns unter: jugendrecht@landkreis-neunkirchen.de