Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst richtet sich an Personen ab Volljährigkeit, die im Landkreis Neunkirchen leben.

Aufgabe:

  • Beratung und Begleitung von psychisch Kranken, Suchtkranken und seelisch Behinderten und deren Angehörige, 
  • Rückfallprophylaxe,
  • aufsuchende Krisenintervention, 
  • Einleiten und Koordinieren von Hilfemaßnahmen
  • Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren
  • Hinführung zu ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungen 
  • Vermittlung von Hilfen zur Selbsthilfe