Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst richtet sich an Personen ab Volljährigkeit, die im Landkreis Neunkirchen leben.
Aufgabe:
- Beratung und Begleitung von psychisch Kranken, Suchtkranken und seelisch Behinderten und deren Angehörige,
- Rückfallprophylaxe,
- aufsuchende Krisenintervention,
- Einleiten und Koordinieren von Hilfemaßnahmen
- Mitwirkung bei Unterbringungsverfahren
- Hinführung zu ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungen
- Vermittlung von Hilfen zur Selbsthilfe