Einbürgerungen
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann von Ausländern u.a. durch Einbürgerung erworben werden.
Der Antrag auf Einbürgerung kann bei der Kreisverwaltung direkt gestellt werden.
Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Landkreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
Grundsätzlich benötigte Unterlagen beim Einbürgerungsverfahren:
Vollständig, wahrheitsgemäß ausgefüllter Antrag (steht zum Download auf unserer Homepage).
Folgende Unterlagen sind beim Termin in Original mitzubringen:
Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunde des Antragstellers, im Original und deutscher Übersetzung
- Eheurkunde, im Original und deutscher Übersetzung
- Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, im Original und deutscher Übersetzung
- Scheidungsurteil, bzw. Sterbeurkunde
Bitte beachten Sie, sollten Sie die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, so muss zusätzlich mindestens eine Personenstandsurkunde legalisiert sein!
Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit bzw. des besonderen Status:
- Nationalpass- oder Reisepass
- Andere Ausweispapiere (Passersatz, Travel document u.Ä)
- Staatsangehörigkeitsurkunde
- Ausweis des deutschen Ehepartners
- Ausweis der Kinder
- Aktuelle Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie: Nicht ausreichend für die Einbürgerung sind folgende Aufenthaltserlaubnisse für Aufenthaltszwecke nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes!
Einkommensnachweis über alles was in der Haushaltsgemeinschaft vorhanden ist
- Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monaten vor der Antragstellung
- Verdienstbescheinigungen von Nebenjobs, Mini Jobs der letzten drei Monaten vor der Antragstellung
- Einkommensnachweis der Familienangehörigen
- Arbeitsvertrag
- Rentenbescheid, ggf. private Rentenversicherung
- Rentenversicherungsverlauf (anzufordern bei der deutschen Rentenversicherung)
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre / Gewinnermittlung (bei Selbstständigkeit)
- Alterssicherung, Altersvorsorge, private Rentenversicherung (bei Selbstständigkeit)
- Bescheide über Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld I oder II, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag u.Ä.)
- BAföG- Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung
- Kindergeldnachweis (Bescheid oder Kontoauszüge)
Bitte beachten Sie:Sollten Sie in den letzten 24 Monate weniger als 20 Monate einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgegangen sein, so ist dies schädlich für Ihren Antrag und kann zur Antragsablehnung führen!
Nachweis über Deutsch Grundkenntnisse:
- Schul- oder Studienabschlusszeugnis bei einem Schulbesuch in Deutschland mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss mit mindestens einem qualifizierten Hauptschulabschluss!
- Aktuelles Schulzeugnis und Schulbescheinigung nicht älter als drei Monate ! (bei Kindern, bzw. Antragsstellern, die noch die Schule besuchen)
- Zeugnis über eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung in Deutschland
Oder sollten Sie keine Schule in Deutschland besucht haben:
- Zertifikat Deutsch mindestens B1 GER, oder höher / Deutschtest für Zuwanderer
Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse:
- Schul- oder Studienabschlusszeugnis bei einem Schulbesuch in Deutschland mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss mit mindestens einem qualifizierten Hauptschulabschluss!
Oder sollten Sie keine Schule in Deutschland besucht haben:
- Einbürgerungstest
- Test ,,Leben in Deutschland“
Den Einbürgerungstest oder die Tests zum Erbringen des Sprachnachweises mit mindestens dem Niveau B1 können nur bei den Volkshochschulen oder einem anderen zertifizierten Träger absolviert werden!
Sonstige, benötigte Unterlagen zum Stellen des Einbürgerungsantrages:
- Zwei aktuelle Lichtbilder pro Antragsteller
- Sorgerechtsbeschluss, bei nicht Verheirateten
Erweiterte Meldebescheinigungen der Wohnsitze der letzten 5 Jahre (diese dürfen nicht älter als 3 Monate sein)
Oben genannte Kriterien müssen zwingend bei Antragstellung erfüllt sein. Ansonsten ist von einer Antragsstellung abzuraten!
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Vorrausetzungen haben, dürfen Sie uns gerne anrufen. Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter folgender Nummer:
Frau Burkhardt, Telefon: 06824-9061250
Frau Greß, Telefon: 06824-9061150
oder per Mail an: einbuergerung@landkreis-neunkirchen.de