Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Neunkirchen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges Kollegialgremium, das sich aus einem Vorsitz oder vorsitzender Person und weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen zusammensetzt. Die Zuständigkeit des Gutachterausschusses erstreckt sich über den gesamten Landkreis.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit, bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, § 192 BauGB.
 

Aufgaben und Leistungen des Gutachterausschusses gemäß § 193 BauGB.:

  • Erstattung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB zu beantragen über das Antragsformular
  • Führung der Kaufpreissammlung, § 195 BauGB.
    Berechtigte können Auskünfte (Vergleichskaufpreise) beantragen, § 13 GutVO.
  • Ableitung von Bodenrichtwerten gemäß § 196 BauGB.
  • Die Bodenrichtwerte sind kostenfrei unter www.geoportal.saarland.de einsehbar, schriftliche Auskünfte können gegen eine Gebühr mit dem Formular (Antrag auf Bodenrichtwertauskunft), erteilt werden
  • Erstellung von Grundstücksmarktberichten
    Dieser kann gegen eine Gebühr erworben werden.
  • Ableitung von wertrelevanten Daten wie z.B. Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren.
    Diese sind Bestandteil des Grundstücksmarktberichtes, können aber auch separat gegen eine Gebühr erworben werden.

Die Gebühren werden nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Gutachterausschüsse, deren Geschäftsstellen und der Zentralen Geschäftsstelle erhoben. Gebührenordung einsehen.
Zur Ableitung von wertrelevanten Daten ist der Gutachterausschuss auf entsprechende Informationen die Mithilfe von Verkäufer/innen und Käufer/innen angewiesen. Personen, die dazu Auskunft geben können, Diese sind laut § 197 BauGB verpflichtet, dem Gutachterausschuss Auskünfte zu erteilen.

 

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden drei neue digitale Antragsstrecken entwickelt. Die neuen Online-Dienste umfassen den Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach BauGB, auf Bodenrichtwertauskunft und auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Die Unterlagen können sofort online ausgefüllt und versendet werden. 

>> Link zu den drei neuen Antragsstrecken