UBA - Neue Online-Dienste

Landkreis Neunkirchen erweitert digitale Angebote der Bauaufsicht

Der Landkreis Neunkirchen hat die Online-Angebote der Unteren Bauaufsichtsbehörde erweitert. Bürgerinnen und Bürger sowie Planungsbüros können ab sofort verschiedene Anträge und Anzeigen digital einreichen.

Zu den aktuell verfügbaren Online-Diensten gehören das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 der Landesbauordnung (LBO), die Baubeginnsanzeige gemäß § 73 LBO sowie die Benennung der Verantwortlichen nach §§ 53 und 78 LBO. Ergänzend dazu sind nun auch Baugenehmigungsverfahren nach § 65 LBO sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis nach § 83 Abs. 5 LBO in dem Portal möglich.

Darüber hinaus können die Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Absatz 4 LBO, ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 76 LBO sowie Anträge auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 68 Absatz 2 LBO online gestellt werden.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung verfolgt der Landkreis Neunkirchen das Ziel, Verwaltungsleistungen bürgernah, zeitgemäß und effizient anzubieten. Die Online-Dienste ermöglichen eine flexible Nutzung unabhängig von Öffnungszeiten und erleichtern die Kommunikation sowie die Antragstellung.

Das digitale Angebot der Unteren Bauaufsichtsbehörde soll auch künftig kontinuierlich erweitert und verbessert werden, um den Service weiter auszubauen und den Zugang zu Verwaltungsleistungen noch einfacher und komfortabler zu gestalten. 

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