264 Einbürgerungen im Landkreis Neunkirchen

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 264 ausländische Personen eingebürgert

Damit liegt die Zahl unter dem Niveau des Vorjahres (-48).

Bei den feierlichen Urkundenverleihungen im Historischen Sitzungssaal des Landratsamtes betont Landrat Meng, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft ist, denn sie bereichern auf vielfältige Weise unseren Landkreis. Neben der Urkunde händigte der Landrat auch das Grundgesetz aus. „Dieses kleine Buch als Juwel unserer Bundesrepublik ist geprägt von dem Wunsch nach Frieden und wichtige Säule unserer Demokratie. Die Einbürgerung dokumentiert Zugehörigkeit, eröffnet gesellschaftliche Teilhabe und ist damit mehr als nur ein Verwaltungsakt. Sie steht für das klare Bekenntnis zu unseren gemeinsamen Werten und zur aktiven Mitgestaltung unseres Gemeinwesens“, so der Landrat. Alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen vor der Aushändigung mündlich ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz abgeben. 

Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.