Gründung einer regionalen Psychiatriekommission

Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Neunkirchen 

Mit der Einrichtung einer regionalen Psychiatriekommission setzt der Landkreis Neunkirchen einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung und psychosozialen Hilfen. Grundlage ist das im April 2022 in Kraft getretene Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), das Beratung, Hilfe und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen regelt.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Neunkirchen hat hierfür das Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst etabliert, dem auch die Geschäftsführung der neuen Kommission obliegt. Bereits im Mai 2025 fand ein erstes Auftakttreffen mit 35 Akteuren statt, bei dem zahlreiche Träger und Leistungserbringer, darunter Kliniken, Ärzte, Therapeuten, Verbände, die Polizei sowie interne Fachstellen des Landkreises, über die künftige Zusammenarbeit informiert wurden.

Bei der offiziellen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung sind bereits 15 Akteure der Kommission beitreten, weitere Partner sind herzlich willkommen. Die Kommission soll zukünftig alle relevanten Träger, Leistungserbringer und Selbsthilfeangebote im Landkreis an einen Tisch bringen. Ziel dieser Kommission ist es, die psychiatrische, psychosoziale, psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung im Landkreis zu koordinieren, Defizite zu identifizieren, bestehende Angebote sichtbar zu machen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Im Mittelpunkt stehen dabei neben dem Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen auch die Vermeidung unnötiger Unterbringungen, eine personenzentrierte Organisation der Hilfen, die Einbindung von Angehörigen, Bezugspersonen und Selbsthilfegruppen sowie der Schutz der informationellen Selbstbestimmung.

Landrat Sören Meng betont die Bedeutung: „Die Gründung der regionalen Psychiatriekommission ist ein wichtiger Meilenstein für die Versorgung im Landkreis Neunkirchen. Dass heute so viele Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammenkommen, macht deutlich, wie breit die Verantwortung in der psychiatrischen Versorgung getragen wird – und wie wertvoll es ist, dass wir nun alle gemeinsam an einem Tisch sitzen.“

Insgesamt haben 14 Akteure unterzeichnet:
Landkreis Neunkirchen
GPS – Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit
Polizeiinspektion Neunkirchen
Inveo Care gGmbH Saarbrücken
ASB Neunkirchen
Amtsgericht Neunkirchen
TGS BBZ Neunkirchen
Bistum Trier, Schulseelsorge am TGSBBZ Neunkirchen
Caritasverband Schaumberg-Blies e.V.
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Landkreis Neunkirchen e.V.
Praxis Dr. Holz
Schwesternverband
Schwesternverband e.V. – Fachdienst Praxis für Soziotherapie
Diakonisches Werk an der Saar gGmbH

Das Fliedner-Krankenhaus mit Prof. Vernaleken wird nachträglich unterzeichnen und als wesentlicher Akteur bei der Arbeit der Kommission mitwirken. 

Weitere Informationen, auch zum Beitritt zur Kommission, erhalten Interessierte beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes (spdi@landkreis-neunkirchen.de).

 

Hintergrund
Am 15. April 2022 ist das Saarländische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf zu stärken. Auf der Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken soll daher eine regionale Psychiatriekommission gebildet werden.