Die Beschlüsse der Mitglieder in- und außerhalb der Versammlung


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Das Gesetz weist alle wichtigen und grundlegenden Entscheidungen im Verein der Mitgliederversammlung. Diese entscheidet durch Beschlussfassung, meist mit der „ein fachen Mehrheit“ der abgegebenen Stimmen. Das Gesetz und die Rechtsprechung legen strenge Maßstäbe an, wenn es um die Wirksamkeit der Beschlüsse geht. Das verlangt für die Arbeit im Vorstand eines Vereins oder Verbands fundierte Kenntnisse der dafür geltenden rechtlichen Spielregeln. Wer darf mit abstimmen? Wer hat wieviele Stimmen? Dürfen minderjährige Mitglieder selbst abstimmen? Welche Mehrheit braucht ein Beschluss für seine Wirksamkeit? Muss ein Beschluss immer in der Mitgliederversammlung gefasst werden? Antworten auf diese und weitere Fragen ist Gegenstand des Seminars. Dabei wird auch auf die Besonderheiten der virtuellen und der hybriden Beschlussfassung eingegangen. Es empfiehlt sich, dass die Teilnehmer zu der Veranstaltung die Satzung ihres Vereins mitbringen.

Die Anmeldung erfolgt über die KVHS:

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