Schöff*innen gesucht

Im Jahr 2023 stehen bundesweit die Wahlen der Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an. Gesucht werden daher auch im Landkreis Neunkirchen Menschen, die am Amtsgericht und am Landgericht Saarbrücken als ehrenamtliche Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. In den Jugendkammern der Amtsgerichte Ottweiler und Neunkirchen sind jeweils vier Positionen mit je zwei Schöffen und zwei Schöffinnen zu besetzen, während am Jugendschöffengericht insgesamt acht Positionen ebenfalls paritätisch zu besetzen sind.

Die Kandidatenliste, die der Jugendhilfeausschuss vorschlägt, umfasst doppelt so viele Bewerbungen wie die letztlich benötigte Schöffenzahl. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 schließlich die Haupt- und Ersatzschöff*innen.

Potentielle Bewerber*innen müssen am Stichtag 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken wohnen. Wählbar sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener*innen sollen nicht in das Schöffenamt gewählt werden.

Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, da von ihnen erwartet wird, dass sie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen außerdem Beweise würdigen können.  Hierzu gehört, dass die Wahrscheinlichkeit eines Geschehenshergangs auf Basis von vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden eingeschätzt werden kann. Die erforderliche Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und/oder aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse jedweder Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff*innen müssen jedoch ihre Rolle im Strafverfahren kennen und bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten fortzubilden. Ihnen steht in der Hauptverhandlung ein Fragerecht zu.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, benötigt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, da die Schöff*innen den Berufsrichter*innen gleichgestellt sind und ein Urteilsspruch teils massiv in das Leben anderer Menschen eingreift. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen daher auch in schwierigen Situationen stets gewahrt werden.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt des Landkreises Neunkirchen, Frau Sieren Tel.: 06824 906 7195 / E-Mail: s.sieren@landkreis-neunkirchen.de.

Ein Formular kann von der Internetseite des Landkreises <link>www.landkreis-neunkirchen.de/index.php

heruntergeladen oder auf Wunsch zugesandt werden.

Weitere Informationen zum Schöffenamt können auf der Internetseite <link https: www.schoeffenwahl.de _blank einen externen link in einem neuen>www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.

 

 

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