22 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten ihre Einbürgerungsurkunden

22 neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern händigte Landrat Sören Meng die Einbürgerungsurkunde aus. Im Historischen Sitzungssaal des Landratsamtes in Ottweiler begrüßte er die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger und überreichte ihnen gemeinsam mit Alexander Koch, Leiter der Kreispolizeibehörde, und seinem Team die Urkunden.

Als kleines Geschenk und Erinnerung erhielten sie zusätzlich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. "Ein kleines Buch mit einer großen Geschichte. Es enthält die elementaren Regeln für unser Zusammenleben und dient als Plädoyer für Menschlichkeit, Gemeinschaft und Frieden", so der Landrat. "Jede neue Mitbürgerin, jeder neue Mitbürger bringt einen wichtigen Teil seiner Kultur mit in den Landkreis, und das bereichert uns als Gesellschaft. Dafür nehmen wir Sie hier herzlich auf. Es ist ein Geben und Nehmen."

Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde, auch zuständig für das Staatshoheitswesen, des Landkreises Neunkirchen, bearbeitet den Antrag, das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird.

Die Einbürgerungssprachprüfungen werden von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist unter anderem Voraussetzung für eine Einbürgerung.

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