105 neue Staatsbürger im Landkreis Neunkirchen

Im vergangenen Jahr wurde 105 Männern, Frauen und Kindern unterschiedlichster Herkunft die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann aktuell leider keine feierliche Übergabe durch Landrat Sören Meng im Rahmen einer Feierstunde stattfinden, daher erfolgt die Einbürgerung, d.h. die Überreichung der Einbürgerungsurkunde, derzeit durch Mitarbeiter des Landkreises Neunkirchen.  „Ich bedaure, dass die Einbürgerungsfeierlichkeiten der Corona-Pandemie zum Opfer fielen. Es war mir stets wichtig, unseren Neubürgern mit einer Feierlichkeit zu gratulieren“, so Landrat Sören Meng.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen ausländische Einwohner des Kreises beim Landkreis Neunkirchen. Anschließend wird dieser von der Kreispolizeibehörde bearbeitet, bevor das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport abschließend über die Einbürgerung entscheidet.  Voraussetzung für eine Einbürgerung ist ein bestandener Einbürgerungstest.

Die Kreisvolkshochschule weist darauf hin, dass im Jahr 2022 am 19.02., 02.04., 14.05., 16.07., 13.08., 24.09. und 05.11 Einbürgerungstests in Ottweiler stattfinden.

Einbürgerungssprachprüfungen, die eine Bedingung für eine Einbürgerung darstellen, können ebenfalls an der Kreisvolkshochschule abgelegt werden.

Anmeldungen zum Einbürgerungstest können in der KVHS- Geschäftsstelle in Ottweiler, Seminarstraße 23 getätigt werden.

Zur Anmeldung sind ein Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, etc.) sowie 25,00 Euro mitzubringen.

Bei Rückfragen bzw. Terminvereinbarungswünschen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Kreisvolkshochschule unter der Telefonnummer 06824/906-4121 od. 906-4218 gerne zur Verfügung.