Mobile und aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork

Die Mobile und aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork im Landkreis Neunkirchen ist ein unterstützendes Angebot der Offenen Jugendarbeit. Es richtet sich an alle Jugendlichen und junge Erwachsenen zwischen 12 und 27 Jahren, die sich einzeln oder in der Clique und Gruppen an selbstgewählten Orten und Treffpunkten wie z.B. Straßen, Grünanlagen, Fußgängerzonen, Parks, Plätze, Sportanlagen oder Einkaufszentren im öffentlichen bzw. halböffentlichen Raum aufhalten.

Das Team der Mobilen Jugendarbeit besteht aus zwei Mitarbeiter*innen aufgeteilt auf 2 Stellen. Das räumliche Arbeitsgebiet erstreckt sich über den gesamten Landkreis Neunkirchen mit seinen sieben Kommunen.

Die Angebote der Mobilen und aufsuchenden Jugendarbeit ergänzen sowohl die stationären Angebote der offenen Jugendarbeit der einzelnen Jugendzentren und Jugendtreffs in den Kommunen des Landkreises und beinhalten darüber hinaus eigene Unterstützungsformen, Merkmale und Inhalte. Die Arbeit orientiert sich an den Interessen und der Lebenswelt der Jugendlichen und ist für diese sowohl freiwillig, d.h. nicht verpflichtend als auch anonym. Keine Informationen werden ohne die Zustimmung der Jugendlichen an Dritte weitergegeben.

 Zu den einzelnen Angeboten und Aufgaben der Mobilen und aufsuchenden Jugendarbeit im Landkreis Neunkirchen gehören: 

  • Die Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Lebensperspektiven
  • Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung für Jugendlichen im öffentlichen Raum
  • Beratung, Begleitung, Vermittlung, Hilfe und Unterstützung bei Problemen, Herausforderungen und Konflikten
  • Freizeitangebote und Freizeitmaßnahmen wie z.B. Ferienfreizeiten oder Workshops 
  • Prävention und Aufklärung

Zur Umsetzung dieser Aufgaben sind unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig vor Ort und besuchen die selbstgewählten Treffpunkte in den Städten und Gemeinden, betreiben Netzwerkarbeit und arbeiten u.a. im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen z.B. der Jugendarbeit und Jugendhilfe zusammen.

Die gesetzliche Grundlage der Mobilen und aufsuchenden Jugendarbeit im Landkreis Neunkirchen ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, ein Teilgebiet des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII. Dank ihm haben Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf eine Förderung ihrer Entwicklung und Angeboten die sich an ihren Interessen orientieren.  Die Paragraphen (§) 1 (Recht auf Erziehung, Jugendhilfe), 11 (Jugendarbeit) und 13 (Jugendsozialarbeit) bilden in ihrer Konstellation den gesetzlichen Auftrag und das Fundament der Mobilen und aufsuchenden Jugendarbeit (Streetwork). 
Darüber hinaus orientiert sich die Arbeit an den Fachstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork e.V. (siehe „Links“).