Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Sozialdienst, der zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt. An den ASD kann sich jede und jeder wenden, wenn es um schwierige Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien geht.
Die Mitarbeiter*innen im ASD bieten kostenlose Beratung vor Ort oder im Jugendamt, aber auch eine Vielzahl an Hilfen, insbesondere bei Konflikten und in Krisen- und Notsituationen, an und weisen auf andere Beratungs- und Hilfeangebot hin. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.

Die vielfältigen Aufgabenbereiche im ASD sind:

  • Allgemeine Information und Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen zum Sorgerecht und Umgang
  • Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
  • Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bei Gefahr für das Kindeswohl
  • Krisenintervention
  • Hilfen zur Erziehung von ambulanten, teilstationären bis stationären Hilfen
  • Hilfe für junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren.
  • Eingliederungshilfen für seel. behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Hilfen bei Versorgungsnotfällen in einer Familie

Kinderschutz im Allgemeinen Sozialen Dienst

Wenn Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen bestehen, kann sich jede und jeder persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Email, auch anonym, zur vertrauensvollen Beratung an das Jugendamt wenden.
Die Mitarbeiter*innen im ASD gehen unverzüglich allen Meldungen nach, die darauf hinweisen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist. Gemeinsam mit den Betroffenen klären die Ursachen, unterstützen die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungs- und Erziehungsaufgaben und bieten Beratung sowie konkrete Hilfen an.
In akuten Krisen- und Gefahrensituationen können Kinder und Jugendliche dabei auch zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen werden.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Im Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren beraten und unterstützen Mitarbeiter*innen straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14- und 21 Jahren mit ihren Familien vor, während und nach einem Strafverfahren. Ausgangspunkt sind polizeiliche Ermittlungen und Anklageschriften, die zu einer Gesprächseinladung führen. Der sozialpädagogische Hilfebedarf wird besprochen und es werden eventuell notwendige Maßnahmen eingeleitet.

Anprechpartner*innen

Frau Blank

Falleingangsmanagement

bei:
Beratung zu Trennung/Scheidung/Umgang
Beratung zu Hilfeangeboten des Jugendamtes
Aufnahme von Meldungen zum Kinderschutz

Frau Klee

Sachgebietsleitung ASD

 

 

Ansprechpartner

Gesundheitsamt | Sozialer Dienst

Behindertenbeauftragte des Landkreises Neunkirchen
Frau Moser-Meyer

Gesundheitsamt | Sozialer Dienst

Frau David

Gesundheitsamt | Sozialer Dienst

Herr Burbes

Gesundheitsamt | Sozialer Dienst

Frau Brown