Rechnungsprüfungsamt

Der Landkreis Neunkirchen ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Es ist bei der Durchführung von Prüfungsaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Es hat somit innerhalb der Verwaltung eine besondere Stellung. Eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und zielgerichtete Verwendung der Haushaltsmittel stehen bei der Ausübung seiner verwaltungsinternen Beratungs- und Kontrollfunktion stets im Vordergrund.

Zu den gesetzlichen Aufgaben (§ 121 KSVG) zählen:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises, der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit,
  • Prüfung der Finanzbuchhaltung, Haushaltswirtschaft und Zahlungsabwicklung,
  • die Kontrolle, ob bei der Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung stattgefunden hat,
  • Prüfung von Vergaben

Der Landrat kann dem Rechnungsprüfungsamt außerdem weitere Aufgaben übertragen.