Soziale und kulturelle Teilhabe

Mit diesen Leistungen soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren. Soziale und kulturelle Teilhabe umfasst:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • die Teilnahme an Freizeiten.

Die Leistung wird nur für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind, gewährt.
Übernahmefähig ist ein Maximalbetrag von 15,- Euro monatlich.

Wie können Sie die Leistung erhalten?

Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Amt vorzulegen:

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Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird vom Sozialamt ein Bewilligungsbescheid für den entsprechenden Bewilligungszeitraum der Leistung erteilt.
Der Träger erhält eine gesonderte Mitteilung über die Übernahme. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Anbieter der Aktivität und dem Sozialamt direkt.