Rechtsamt & Kreisrechtsausschuss

Kreisrechtsausschuss

Der Kreisrechtsausschuss entscheidet im Wesentlichen über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises. Der Kreisrechtsausschuss ist ein unabhängiges Gremium. Er setzt sich aus dem/der Vorsitzenden (Volljurist/in) und zwei ehrenamtlichen Beisitzern, die vom Kreistag gewählt werden, zusammen. Seine Aufgabe ist es, die getroffenen Entscheidungen rechtlich zu überprüfen.

In der Regel findet eine mündliche Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss statt, in der/die Betroffene das Anliegen selbst vortragen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen kann.

Ist eine/r der Beteiligten mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden, so ist Klage beim Verwaltungsgericht oder Sozialgericht möglich.

Ein Widerspruchsverfahren ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Wert der streitigen Angelegenheit. Kostenfrei sind nur ganz wenige Widerspruchsverfahren, wie beispielsweise Widersprüche in Sozialhilfe-, Wohngeld- sowie Jugendhilfestreitigkeiten.

Rechtsamt

Der Fachbereich Allgemeine Rechtsangelegenheiten ist zuständig für alle juristischen Angelegenheiten des Landkreises Neunkirchen und dessen Prozessvertretung.