Kinder- und jugendärztlicher Dienst (KJGD)

Der Kinder- und jugendärztliche Dienst ist zuständig für:

  • Untersuchung von Kindern und Jugendlichen zur Beurteilung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung, z.B. im Rahmen der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung oder bei Schulfehlzeiten
  • Sozialmedizinische Beratung bei Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten
  • Gesundheitszeugnisse für Schulbehörden, Befreiung vom Sportunterricht (bis 18 Jahre)
  • Impfberatung
  • Maßnahmen bei Kopflausbefall nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gutachten nach den Sozialgesetzbüchern
  • Statistische Auswertungen, Gesundheitsaufklärung, Öffentlichkeitsarbeit