Abteilung Recht, Betreuung, Arbeitsförderung, Schuldnerberatung

Rechtliche Angelegenheiten des Sozialdezernats des Landkreises Neunkirchens sowie Betreuung der Projekte im Rahmen von Arbeitsförderungsmaßnahmen.

Schuldnerberatung:

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Landkreises Neunkirchen berät Personen und Familien mit Wohnsitz im Landkreis Neunkirchen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und Schwierigkeiten haben, ihre Schulden zu begleichen. Ziel unserer Beratung ist es, den Betroffenen dabei zu helfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern und ihre Schulden zu bereinigen.
Hierbei unterstützen wir die Betroffenen dabei, ihre Einkommens- und Ausgabensituation zu analysieren, einen Überblick über ihre Schulden zu bekommen und gemeinsam mit den Betroffenen Lösungsansätze zu erarbeiten. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, Verhandlungen mit Gläubigern zu führen, um Schulden zu stunden, Schulden durch Teilerlass zu reduzieren oder die Schulden mittels Ratenzahlungen zu tilgen. Auch beraten und unterstützen wir Personen, die Pfändungsmaßnahmen ausgesetzt sind.
Lässt sich eine für die Betroffenen tragbare Lösung mit den Gläubigern nicht finden, besteht die Möglichkeit über ein Verbraucherinsolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung zu erreichen. In diesem Fall helfen wir den Betroffenen bei der Vorbereitung und Beantragung der Insolvenz und unterstützen bei allen hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen, insbesondere auch rechtlicher Art.
Die Beratung erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

Ansprechpartner*innen

Schuldnerberatung

Geschäftszimmer
Frau Siffrin