Verbesserte Fördermöglichkeiten für Träger und Vereine in der Jugendarbeit

Der Landkreis Neunkirchen hat zum 01. Januar 2022 die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit aktualisiert.

Ziel ist es vielfältige Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die regionalen Träger und Vereine in der Jugendarbeit nachhaltig zu unterstützen.

Auf der Webseite des Landkreis Neunkirchen stehen die neuen „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“ als Download bereit. Gerne übersenden wir auch gedruckte Exemplare.

Anträge und Nachweise können nun auch per E-Mail eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Anträge (Mitarbeiterschulung, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen) wurde auf 3 Monate verlängert.

Bei den Materialkostenanträgen wurde die Antragsfrist aufgehoben, diese können nun ganzjährig gestellt werden.

Auch in Bezug auf die Förderung von Betriebskosten und Erhaltungsaufwand von Jugendräumen wurde für die Antragsteller eine frühere Auszahlung der Mittel und damit mehr Handlungsspielraum vorgesehen. Daher werden die Fristen zur Einreichung der Anträge verändert. Ebenso wird das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum festgelegt.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten ihrer Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen wir sie gerne. Sie erreichen das Jugendbüro des Landkreis Neunkirchen unter Telefonnummer 06824/906-7145 oder 06824/906-7260 sowie per Mail unter jugendarbeit@landkreis-neunkirchen.de