21 Bürgerinnen und Bürger erhalten Einbürgerungsurkunden

21 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, darunter insgesamt 5 Kinder haben ihre Einbürgerungsurkunde und ein Grundgesetz aus der Hand von Landrat Sören Meng erhalten. Bei der ersten feierlichen Urkundenverleihung im Historischen Sitzungsaal des Landratsamtes seit Beginn der Coronapandemie betonte Meng, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft für die Zukunft des Landkreises sei und auch wie sehr er sich darüber freue, nach mehr als zwei Jahren den Neubürgern wieder persönlich gratulieren zu können. Neben der Urkunde händigte der Landrat auch das Grundgesetz aus: „Das Grundgesetz ist eines der wichtigsten Bücher in unserem Land. Diese bemerkenswerte Verfassung entstand noch in den Trümmern einer Diktatur und ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Gleichberechtigung in Deutschland“, so der Landrat.

 

Insgesamt wurden im Landkreis Neunkirchen bis dato in diesem Jahr 70 Einbürgerungen vollzogen. Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde, auch zuständig für das Staatshoheitswesen des Landkreises Neunkirchen, bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

 

Zum Download des Fotos klicken Sie <link file:14193 _self>hier</link>