14 Bürgerinnen und Bürger erhalten Einbürgerungsurkunden

14 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, darunter auch zwei Kinder, haben ihre Einbürgerungsurkunde aus der Hand von Landrat Sören Meng erhalten. Bei der ersten feierlichen Urkundenverleihung im Historischen Sitzungsaal des Landratsamtes in diesem Jahr betonte Meng, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft ist, denn sie bereichern auf vielfältige Weise unseren Landkreis. Neben der Urkunde händigte der Landrat auch das Grundgesetz aus: „Das Grundgesetz ist das Juwel unserer Bundesrepublik und ist geprägt von dem Wunsch nach Frieden. Als wichtige Säule unserer Demokratie soll dieses kleine bedeutsame Buch dafür sorgen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich frei entfalten darf, solange keine andere Person dadurch eingeschränkt wird“, so der Landrat.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 183 Einbürgerungen vorgenommen. Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

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