Gaststättenkontrolle mit Schwerpunkt Jugendschutz
Vor wenigen Tagen wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Neunkirchen, Vertretern des Ordnungsamts der Kreisstadt Neunkirchen und einem Vertreter des Kreisjugendamts Gaststättenkontrollen in der Neunkircher Innenstadt mit dem Schwerpunkt Jugendschutz durchgeführt.
Bei der Kontrolle, die an einem Freitagabend stattfand, wurde sowohl eine altersmäßige Kontrolle der Gäste in Bezug auf das Jugendschutzgesetz durchgeführt, als auch die Einhaltung der Vorgaben für Gaststättenangelegenheiten.
Besucht wurden insgesamt 12 Gaststätten als auch Shisha-Lokale.
Erfreulich war, dass keine Minderjährige anzutreffen waren, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben. Das Rauchen von Shishas z.B. ist auch in diesen Lokalen erst ab 18 Jahren erlaubt.
Das Rauchen von Wasserpfeifen ist genauso schädlich wie das Rauchen einer Zigarette. Der Tabak in der Wasserpfeife wird nicht wie bei der Zigarette direkt verbrannt, sondern er wird bei niedrigen Temperaturen verschwelt. Dabei entstehen Gifte wie Acetaldehyd, Acrolein oder Benzol in hohen Konzentrationen.
Erwähnenswert ist, dass diese Kontrollen in Bezug auf den Jugendschutz nicht als „Strafinstrumente“ gegen junge Menschen zu verstehen sind, sondern sich zunächst viel eher an die Erwachsenen und Betreiber/Inhaber der Gaststätten Shisha Lokale richten und diese auffordern, ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und die Eltern und andere Erzieher*innen in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.
In einigen Lokalen fehlten die Aushänge der vorgeschriebenen Jugendschutzgesetze bzw. die Preislisten waren unvollständig.
Bei Fragen zum Jugendschutz wenden Sie sich an das Kreisjugendamt Neunkirchen, Saarbrücker Str. 1, 66538 Neunkirchen, Tel. 06824/906-7145 oder per Mail an Jugendarbeit@landkreis-neunkirchen.de.