Landkreis Neunkirchen - Aufgaben
Folgende Aufgaben nach dem SGB XII werden beim Landkreis Neunkirchen bearbeitet:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Im Rahmen der Hilfen in besonderen Lebenslagen
- die Hilfe zur Pflege für den ambulanten und stationären Bereich, die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Altenhilfe
Dem Kreissozialamt obliegt darüber hinaus:
- Die Entscheidung über Widersprüche für den gesamten Zuständigkeitsbereich und die Abwicklung von Kostenerstattungsverfahren gegen andere Sozialleistungs- und Sozialhilfeträger sowie deren gerichtliche Durchsetzung
- die Erteilung von Auskünften und die Durchführung von Beratungen im gesamten Sozialbereich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches
- die Schuldnerberatung
- die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege und sonstiger sozialer Institutionen und deren finanzielle Förderung
- die Durchführung aller Abrechnungen mit den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Apothekenrechenzentren
- die Sozialberichterstattung und die Sozialplanung
- die Geschäftsführung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales, im Sozialbeirat, Psychiatriebeirat, Pflegeausschuss und im Widerspruchsausschuss
- die institutionelle Förderung von sozialen Einrichtungen und Institutionen
- die Beratung bei der Gestaltung von behindertengerechtem Wohnraum
Vom Kreissozialamt werden außerhalb des SGB XII noch folgende Aufgaben wahrgenommen:
- die wirtschaftliche Betreuung von Wehrpflichtigen und deren Angehörigen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- die Abwicklung von Aufgaben aus dem Bereich der Kriegsfolgenhilfe nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz)
- Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz