Folgende Aufgaben nach dem SGB XII werden beim Landkreis Neunkirchen bearbeitet:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Im Rahmen der Hilfen in besonderen Lebenslagen
die Hilfe zur Pflege für den ambulanten und stationären Bereich, die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Altenhilfe
Dem Kreissozialamt obliegt darüber hinaus:
Die Entscheidung über Widersprüche für den gesamten Zuständigkeitsbereich und die Abwicklung von Kostenerstattungsverfahren gegen andere Sozialleistungs- und Sozialhilfeträger sowie deren gerichtliche Durchsetzung
die Erteilung von Auskünften und die Durchführung von Beratungen im gesamten Sozialbereich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches
die Schuldnerberatung
die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege und sonstiger sozialer Institutionen und deren finanzielle Förderung
die Durchführung aller Abrechnungen mit den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Apothekenrechenzentren
die Sozialberichterstattung und die Sozialplanung
die Geschäftsführung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales, im Sozialbeirat, Psychiatriebeirat, Pflegeausschuss und im Widerspruchsausschuss
die institutionelle Förderung von sozialen Einrichtungen und Institutionen
die Beratung bei der Gestaltung von behindertengerechtem Wohnraum
Vom Kreissozialamt werden außerhalb des SGB XII noch folgende Aufgaben wahrgenommen:
die wirtschaftliche Betreuung von Wehrpflichtigen und deren Angehörigen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
die Abwicklung von Aufgaben aus dem Bereich der Kriegsfolgenhilfe nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz)