Aufgaben

Folgende Aufgaben nach dem SGB XII werden beim Landkreis Neunkirchen bearbeitet:

 

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Im Rahmen der Hilfen in besonderen Lebenslagen
  • die Hilfe zur Pflege für den ambulanten und stationären Bereich, die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Altenhilfe

Dem Kreissozialamt obliegt darüber hinaus:

 

  • Die Entscheidung über Widersprüche für den gesamten Zuständigkeitsbereich und die Abwicklung von Kostenerstattungsverfahren gegen andere Sozialleistungs- und Sozialhilfeträger sowie deren gerichtliche Durchsetzung
  • die Erteilung von Auskünften und die Durchführung von Beratungen im gesamten Sozialbereich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches
  • die Schuldnerberatung
  • die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege und sonstiger sozialer Institutionen und deren finanzielle Förderung
  • die Durchführung aller Abrechnungen mit den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Apothekenrechenzentren
  • die Sozialberichterstattung und die Sozialplanung
  • die Geschäftsführung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales, im Sozialbeirat, Psychiatriebeirat, Pflegeausschuss und im Widerspruchsausschuss
  • die institutionelle Förderung von sozialen Einrichtungen und Institutionen
  • die Beratung bei der Gestaltung von behindertengerechtem Wohnraum

 

Vom Kreissozialamt werden außerhalb des SGB XII noch folgende Aufgaben wahrgenommen:

 

  • die wirtschaftliche Betreuung von Wehrpflichtigen und deren Angehörigen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
  • die Abwicklung von Aufgaben aus dem Bereich der Kriegsfolgenhilfe nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz)
  • Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz