Der Landkreis Neunkirchen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe.
Als solcher obliegt ihm die Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SBG XII).
Für diese Aufgaben ist er auch zuständiger Kostenträger.
Montag, Dienstag: 08:00 -12:00 Uhr und 13:30 -15:30 Uhr
Mittwoch: das Kreissozialamt ist ganztags geschlossen / Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr