Das Kreissozialamt Neunkirchen

Der Landkreis Neunkirchen ist örtlicher Träger der Sozialhilfe.

Als solcher obliegt ihm die Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SBG XII).

Für diese Aufgaben ist er auch zuständiger Kostenträger.


Öffnungszeiten

Montag, Dienstag:  08:00 -12:00 Uhr und 13:30 -15:30 Uhr

Mittwoch: das Kreissozialamt ist ganztags geschlossen / Termine nur nach Vereinbarung

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 -18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr