Der Landkreis Neunkirchen bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Der Landkreis Neunkirchen hat diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen eröffnet.
Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Neunkirchen finden Sie hier.