Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz)
Einleitung und Begleitung sozialpädagogischer Hilfen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung und Eingliederung in die Arbeitswelt
Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 17 - 21 SGB VIII
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge. Beratung und Einleitung von Maßnahmen Vater - Mutter - Kind Einrichtungen. Antragsaufnahme zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht.
Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige nach den §§ 27ff und § 41 SGB VIII, sowie
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII
Beratung und Antragsaufnahme, sowie Erstellung des Hilfeplanes. Begleitende Betreuung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien bei stationären, teilstationären und ambulanten Maßnahmen.
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach den §§ 42, 43 SGB VIII
Herausnahme von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung und vorläufige Unterbringung in einer geschützten Umgebung.
Vormundschafts- und Familiengerichtshilfe nach § 50 SGB VIII
Erstellung von sozialpädagogischen Gutachten für die Familien- und Vormundschaftsgerichte bei Trennung und Scheidung, Abänderung der elterlichen Sorge, bei Ruhen der elterlichen Sorge, Gefährdung des Kindeswohles, Ehelicherklärung, Auswahl eines Einzelvormundes, Herausgabe von einem Elternteil, bei geschlossener Unterbringung, bei Befreiung von Erfordernis der Volljährigkeit zum Zwecke der Eheschließung, Umgangsregelungen bei ehelichen wie nichtehelichen Kindern. Auskunftsersuchen von nichtsorgeberechtigten Elternteilen.
Aufgaben nach anderen gesetzlichen Grundlagen
Stellungnahmen bei Namensänderungen, bei Umschulung in die Sonderschule für Erziehungshilfe.
Jugendgerichtshilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende, die zur Tatzeit
14 - 21 Jahre alt waren gemäß § 52 SGB VIII i.V. § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG und
§ 93 Abs. 3 JGG, sowie nach den §§ 107 und 109 JGG.
Beratung und Betreuung im gesamten Verfahren, Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren, Vermittlung in Jugendhilfemaßnahmen, Vermittlung in Arbeits- und Beschäftigungsprojekte, Anregung vorläufiger gerichtlicher Maßnahmen, Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, Durchführung der Haftentscheidungshilfe, Teilnahme an der Haftprüfung, Mitwirkung im Diversionsverfahren, begleitende und nachgehende Fürsorge von Strafgefangenen, Überwachung von Betreuungsmaßnahmen, Durchführung von Betreuungsweisungen in Einzelfällen, Mitwirkung im Täter-Opferausgleich.
Kontaktaufnahme über Falleingangsmangement
bei:
Frau Blank
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
Tel. 06824 906 7192
Email: k.blank@landkreis-neunkirchen.de