KITAF- Kindertagesbetreuung und Ausbildungsförderung:
Das seit 1.6.2008 aus dem Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe hervorgegangene Arbeitsfeld umfasst Leistungen für Kinder und Jugendliche vom Eintritt in eine Kinderkrippe bis zum Abschluss einer Ausbildung. Durch die Hinzunahme des Sachgebietes Ausbildungsförderung wurde eine zentrale Anlaufstelle für die Eltern und Jugendliche geschaffen.
Der Fachbereich der Kindertagesbetreuung bietet finanzielle Hilfen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horten) an.
Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Nachmittagsbetreuung an einer Schule im Landkreises Neunkirchen besuchen, können einen Antrag auf die Übernahme des Elternbeitrages beim Kreisjugendamt stellen.
Förderleistungen werden zudem Personen im Tagespflegedienst (z.B. Tagesmüttern) gewährt.
Neben den Geldleistungen bietet der Fachbereich Beratungsangebote für Kindergärten im Landkreis Neunkirchen an. Hierzu zählt auch die Gewährung von Baukostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungen und die Fortschreibung und Umsetzung einer Krippen-, Vorschul- und Hortplanung.
Seit dem 01.11.2012 unterstützt zudem eine Fachberaterin die pädagogische Arbeit der Erzieherinnen.
Im Fachbereich der Ausbildungsförderung können Anträge für Schüler-BAföG und Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) gestellt werden. Die Leistungen sind einkommensabhängig.Seit dem 1. Mai 2018 ist das Schulverwaltungsamt des Landkreises St. Wendel für die Sachbearbeitung der Ausbildungsförderung der Landkreise St. Wendel und Neunkirchen zuständig.
n.n.