Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im SGB VIII -Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) - beschriebenen materiellen Leistungen verwaltungsgemäß umzusetzen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe versteht sich als den rein administrativen Teil des Jugendamtes
Es handelt sich hierbei insbesondere um Tätigkeiten, die sich u.a. aus der Bewilligung und Abwicklung der Jugendhilfeleistungen, der Kostenbeteiligung, Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ergeben.
Beschreibung der Aufgaben im wesentlichen:
Dem Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe sind darüber hinaus noch folgende Aufgabenbereiche zugeordnet: