Beschreibung der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im SGB VIII -Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) - beschriebenen materiellen Leistungen verwaltungsgemäß umzusetzen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe versteht sich als den rein administrativen Teil des Jugendamtes

Es handelt sich hierbei insbesondere um Tätigkeiten, die sich u.a. aus der Bewilligung  und Abwicklung der Jugendhilfeleistungen, der Kostenbeteiligung, Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ergeben.

Beschreibung der Aufgaben im wesentlichen:

  • Erstellung von Leistungsbescheiden aller materiellen Hilfen des SGB VIII (KJHG). Die materiellen Hilfen im Bereich der Kindertagesbetreuung werden durch das Sachgebiet KITAF wahrgenommen.
  • Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe .
  • Heranziehung zu den Kosten – Kostenbeteiligung.
  • Widerspruchs- und Streitverfahren .

Dem Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe sind darüber hinaus noch folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Jugendhilfehaushalt
  • Institutionelle Förderung freier Träger
  • Jugendhilfeausschuss
  • Vorschlag von Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss

 

 


Auskunft erteilt:

Kreisjugendamt
Silke Sieren
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen

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