

Markus Wittling
06824 9067145

Aufgabenbereich: JUGENDARBEIT / JUGENDSCHUTZ
- Planung und Durchführung eigener Maßnahmen des Jugendamtes im Rahmen der Jugendarbeit und des Jugendschutzes
(§§ 11 bis 14 KJHG ) - Förderung von Initiativen der freien Träger der Jugendarbeit und des Jugendschutzes ( §§ 12 und 74 KJHG )
- Statistiken, Konzeptionen, Beratungsunterlagen, Grundlagenmaterial, Öffentlichkeitsarbeit und Haushaltsplanung, Vollzug und Überwachung des Haushaltes im Bereich Jugendarbeit und Jugendschutz
- Entscheidung zu Zuschussanträgen nach den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung des Jugendamtes und Vorbereizung der Anträge für den Kreisjugendhilfeausschuss
- Prüfung von Anträgen gem. §§ 74 und 75 KJHG in Verbindung mit § 12 Abs.2 KJHG
- Entscheidung zu Beitragsermäßigungen für Ferienfreizeiten
- Angebot an Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendamtes Neunkirchen 2005
