Sachgebiet Jugendarbeit und Jugendschutz


Kreisjugendpfleger


Markus Wittling

06824 9067145


Aufgabenbereich: JUGENDARBEIT / JUGENDSCHUTZ

  • Planung und Durchführung eigener Maßnahmen des Jugendamtes im Rahmen der Jugendarbeit und des Jugendschutzes
    (§§ 11 bis 14 KJHG )
  • Förderung von Initiativen der freien Träger der Jugendarbeit und des Jugendschutzes ( §§ 12 und 74 KJHG )
  • Statistiken, Konzeptionen, Beratungsunterlagen, Grundlagenmaterial, Öffentlichkeitsarbeit und Haushaltsplanung, Vollzug und Überwachung des Haushaltes im Bereich Jugendarbeit und Jugendschutz
  • Entscheidung zu Zuschussanträgen nach den Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung des Jugendamtes und Vorbereizung der Anträge für den Kreisjugendhilfeausschuss
  • Prüfung von Anträgen gem. §§ 74 und 75 KJHG in Verbindung mit § 12 Abs.2 KJHG
  • Entscheidung zu Beitragsermäßigungen für Ferienfreizeiten
  • Angebot an Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendamtes Neunkirchen 2005

Jugendschutzgesetz