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Schulsozialarbeit im Saarland

Die Schulsozialarbeit kann im Saarland auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits seit den 1980er Jahren wurde Schulsozialarbeit an zwei Modellprojektschulen initiiert und im Kontext des Schoolworker-Programms ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Seit dem Frühjahr des Jahres 2020 liegt die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit an den allgemein bildenden Schulen im Saarland beim Ministerium für Bildung und Kultur. Im Zuge des Zuständigkeitswechsels wurde hierbei die Schulsozialarbeit flächendeckend an allen allgemein bildenden Schulen etabliert.

Damit wird dem erhöhten Unterstützungs- und Beratungsbedarf der Schüler und Schülerinnen, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften Rechnung getragen. Im Rahmen der gemeinsamen Erarbeitung sowie der Umsetzung der Neuaufstellung der Schulsozialarbeit stellt die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe bei unterschiedlicher Aufgabenstellung den zentralen und handlungsleitenden Grundsatz dar. Die Verantwortungspartnerschaft der beiden Systeme spiegelt sich auch in der paritätischen Finanzierung (gegenwärtig insgesamt 10 Millionen Euro) der Schulsozialarbeit durch Land und Landkreise wider.

Schulsozialarbeiter:innen nehmen eine Schlüsselrolle zwischen dem System der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule ein. Die Sozialarbeiter:innen orientieren sich an den lebensweltorientierten Bedürfnissen und den sozialen und familiären Problemlagen der Kinder und Jugendlichen am Ort Schule. Mit ihren Angeboten erhöhen die Schulsozialarbeiter:innen die Bildungschancen junger Menschen und tragen damit zur Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben bei.

Neben der Unterstützung von Schüler:innen richtet sich ihr Beratungsangebot auch an alle Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte. Dadurch nehmen die Schulsozialarbeiter:innen eine wichtige Rolle in den multiprofessionellen Unterstützungsteams ein. Hierbei arbeiten Sie gleichberechtigt und auf Augenhöhe mit den Lehrkräften und weiteren Akteuren im schulischen Kontext zusammen.

Durch das sogenannte MUT macht Schule Gesetz ist Schulsozialarbeit seit dem Schuljahr 2022/2023 in § 5b des Schulordnungsgesetzes verankert:

  • 5b SchoG

(1) Schulsozialarbeit trägt zur Erfüllung des Erziehungsauftrags von Schule bei. An den Regelformen der allgemein bildenden Schulen und den Förderschulen ist Schulsozialarbeit gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Lehrkräfte arbeiten gleichberechtigt zusammen, um Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu unterstützen und zur gleichberechtigten, selbstbestimmten Teilhabe zu befähigen.

Durch die Verankerung der Schulsozialarbeit im Schulordnungsgesetz für den Bereich der Regelformen der allgemein bildenden Schulen und die Förderschulen als gesetzliche Regelleistung ist die Schulsozialarbeit daher auch als Aufgabe von Schule definiert, die dem allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag, alle Schüler:innen in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung ganzheitlich zu fördern und ihre Bildungschancen zu erhöhen, entspringt.

Schulsozialarbeit ist damit gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Der Auftrag der Jugendhilfeträger leitet sich unverändert aus dem SGB VIII (insbesondere § 13a SGB VIII) sowie auch aus § 9a des zweiten AG-KJHG ab, der Auftrag von Schule besteht daneben.

Zudem sind Schulsozialarbeiter:innen nun in fast allen schulischen Gremien meist als stimmberechtigte Mitglieder vertreten. Des Weiteren wurde im Jahr 2021 Schulsozialarbeit auf Mitinitiative des Saarlandes bundesrechtlich in § 13a SGB VIII normiert.

Ansprechpartner

Hartmut Duchêne

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Weitere Informationen zur Schulsozialarbeit


Ansprechpartner:innen in den Landkreisen und im Regionalverband