1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:
Der Landkreis Neunkirchen bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-MAIL die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der Landkreis Neunkirchen eröffnet hiermit einen Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation: