Die Stiftung

Als Teilelement des Projektes „Zukunftskapital“ wurde im Rahmen des Modellvorhabens Land(auf)Schwung die „Stiftung für Bürger Landkreis Neunkirchen“ eingerichtet. Unter den Zielsetzungen, die Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern und einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung zu leisten, werden gemeinnützige Projekte und Vorhaben mit mildtätigen Zwecken unterstützt. Mit dem Ziel eines landkreisweiten Engagements und der Möglichkeit zur Partizipation können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit Projekten und/oder Spenden einbringen.

Gute Gründe
  • Ich kann dauerhaft Projekte im Landkreis Neunkirchen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit meiner Spende, mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meinen Landkreis und seine BürgerInnen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym wirken oder auch in die Öffentlichkeit gehen.
Im Landkreis Neunkirchen Gutes bewegen

Die Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung unseres Landkreises tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst-, Kultur und Denkmalpflege
  • Tierschutz
  • Sport
  • Mildtätigkeit
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Wissenschaft und Forschung
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Kirchliche Zwecke und Religion
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Hinweis auf Unterstiftung

Die Stiftung „Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen“ wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung in der unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Herausgeber: Sparkasse Neunkirchen

Text für Beleg Kontoinhaber an SEPA-Überweisung

Bestätigung: Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth vom 22.März 2018, Steuernummer 218/101/93309, anerkannt. Die Stiftung fördert u.a. gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag. Die Stiftung “Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen” wird als Zustiftung im Rahmen der unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Ansprechpartner der Sparkasse

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Stiftung engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Stiftungsexperten der Sparkasse Neunkirchen, Direktor Volker Fistler (zert. Stiftungsmanager DSA), Tel. 06821- 208- 432

Kontonummer/IBAN

Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE38 5925 2046 0100 1869 07
BIC: SALADE51NKS

Hinweis zur Einordnung Spende-Zustiftung

Selbstverständlich nimmt die Stiftung nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Wie für eine Stiftung für Bürger typisch, sind die Stiftungszwecke der Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen sehr breit gefasst. So können sich möglichst viele Engagierte mit ihren gemeinnützigen Ideen unter dem gemeinsamen Dach der Bürgerstiftung wiederfinden. Die Stiftungszwecke umfassen unter anderem:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Bildung und Erziehung
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Denkmalschutz
  • Sport
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Völkerverständigung
  • Traditionelles Brauchtum