Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist örtlich zuständig für den gesamten Bereich des Landkreises Neunkirchen mit Ausnahme der Kreisstadt Neunkirchen, die eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde unterhält.
Die Aufgaben werden in der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen in vier räumlich aufgeteilten Bauaufsichtsbezirken (Bezirkssachbearbeiter ) wahrgenommen.
Die Aufgaben richten sich nach bundesgesetzlichen Vorschriften ( z.B. Baugesetzbuch, Städtebauförderungsgesetz und Baunutzungsverordnung) sowie nach landesgesetzlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung –LBO-) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen.
Folgende Aufgaben obliegen der Unteren Bauaufsichtsbehörde insbesondere:
-Beratung sowie regelmäßige Durchführung von Bürgersprechstunden in den landkreisangehörigen Städten und Gemeinden
-Vorprüfung, Bearbeitung und Entscheidung eingehender Anträge
-Baukontrollen und Bauzustandsbesichtigungen
-Teilnahme an Gefahrenverhütungsschauen der Städte und Gemeinden
-Wahrnehmung von Aufgaben nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
-Stellungnahmen zu Bebauungsplänen und Satzungen über Veränderungssperren
-Erteilung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
-Grundstücksverkehrsangelegenheiten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
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Hohlstraße 7
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