Gleichstellungsstelle

Artikel 3 Grundgesetz

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Ansprechpartnerin:

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Gleichstellungsstelle
Heike Neurohr-Kleer
Saarbrücker Straße 2
66538 Neunkirchen

06824 906 71 42
06824 906 12 88
h.neurohr-kleer@landkreis-neunkirchen.de