Neben den Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ist für die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse die nachstehende Geschäftsordnung maßgebend:
Geschäftsordnung
für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse, Beiräte und Kommissionen des Landkreises Neunkirchen.