Stellenausschreibungen

Der Landkreis Neunkirchen ist für etwa 130.000 Bürgerinnen und Bürger ein zukunftsorientierter und bürgernaher Dienstleister.
Wir sind eine moderne Verwaltung mit vielseitige Einsatzmöglichkeiten und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Zum wiederholten Male wurde der Landkreis Neunkirchen 2022 als „familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet.  Unseren rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten wir eine Vielzahl attraktiver Benefits.

Was wir bieten:

  • Echte Work-Life-Balance durch flexiblen Arbeitszeiten
  • Möglichkeit des temporären mobilen Arbeitens sowie alternierende Teleheimarbeit (Home Office)
  • Familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • Angenehme wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit in einer dynamischen Arbeitswelt
  • Umfangreiches Fort-und Weiterbildungsprogramm
  • Strukturierte Einarbeitung im Team
  • Gesicherter Arbeitsplatz mit attraktiver Vergütung
  • Jahressonderzahlung und zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge
  • Vergünstigtes Job-Ticket
1048620
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Ottweiler
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baldmöglichst
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Ottweiler
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24.03.2024
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Ottweiler
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24.03.2024
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Stellenausschreibung vom 02. Februar 2024

Beim Landkreis Neunkirchen ist die Stelle

der Landrätin / des Landrats (w/m/d)

zum 1. Oktober 2024 zu besetzen.

Die Amtszeit endet am 30. September 2034. Die Besoldung erfolgt gemäß § 3a der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarländischen Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter in Höhe des zulässigen Höchstbetrages gewährt.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die/der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. In das Amt kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Landrätin/der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, gegebenenfalls erfolgt eine Stichwahl.

Als Wahltag wurde von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde beim Ministerium für Inneres und Sport der 9. ]uni 2024 und als Tag einer evtl. erforderlichen Stichwahl der 23. Juni 2024 festgesetzt.

Neben einer schriftlichen Bewerbung ist die Einreichung eines Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei oder Wählergruppe nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. Die Kreiswahlleiterin hat die näheren Einzelheiten auf der Homepage des Landkreises Neunkirchen

www.landkreis-neunkirchen.de/landrat-politik/wahlen

öffentlich bekannt gemacht und hat zur Einreichung von Wahlvorschlägen in der Saarbrücker Zeitung am 9. Dezember 2023 aufgerufen.

Der bisherige Amtsinhaber bewirbt sich erneut um das Amt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 4. April 2024,18:00 Uhr (Zur Fristberechnung: Dies entspricht der letzten Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen) einzureichen beim

Landkreis Neunkirchen

-Personalamt-

Wilhelm-Heinrich-Str. 36

66559 Ottweiler

 

In Vertretung

gez. Klaus-Dieter Woll

Kreisbeigeordneter