Versand von E-Rechnungen an den Landkreis Neunkirchen


Seit dem 01.01.2022 können Rechnungen in elektronischer Form beim Landkreis Neunkirchen eingereicht werden. Rechnungen in Papierform einzureichen, ist zunächst weiterhin möglich. Bei E-Rechnungen handelt es sich um strukturierte Datensätze im XML Format (gem. EN 16931-1). Sämtliche darin enthaltenen Werte - egal ob es sich um den Rechnungsbetrag oder die Auftragsnummer handelt - sind für die maschinelle Weiterverarbeitung nach bestimmten Vorgaben gekennzeichnet.

Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an den Landkreis Neunkirchen erfolgt mittels der sog. Leitweg-ID. Die für alle E-Rechnungen an den Landkreis Neunkirchen zu verwendende Leitweg-ID lautet: 10043000-9020000001-67.

Werden Ihnen im Vorfeld der Rechnungsstellung eine Bestellnummer (BT-13: Purchase order reference) sowie eine Lieferantennummer (BT-29: Seller identifier), mitgeteilt, so sind diese in den benannten Feldern einzufügen.

Der E-Rechnung sind bitte die Originalrechnung sowie alle Belege als rechnungsbegründende Unterlagen jeweils im PDF-Format beizufügen.

E-Rechnungen können über das Zentrale E-Rechnungseingangsportals (ZRE) des Landes Rheinland-Pfalz/Saarland unter E-Rechnung.service.rlp.de/de/ eingereicht werden. Bevor Sie den zentralen E-Rechnungseingang nutzen können, müssen Sie sich einmalig für den Zugang zum Nutzerkonto registrieren und die entsprechenden Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die Übermittlung von E-Rechnungen an den zentralen E-Rechnungseingang kann nur durch die zur Registrierung am Nutzerkonto verwendete Mailadresse erfolgen.

Weitere Informationen zur E-Rechnung erhalten Sie unter E-Rechnung.ego-saar.de.