Bekanntmachung

 

Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028

 

  1. Allgemeine Verfügung des Ministeriums für Justiz Nr. 11/2022 vom 24.11.2022 (J 3221-002#001)
  2. Schreiben des Direktors des Amtsgerichts Ottweiler vom 12.12.2022
  3. Schreiben des Direktors des Amtsgerichts Neunkirchen vom 29.12.2022

 

gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit §§ 40 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat der Kreisjugendhilfeausschuss für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 Vorschlagslisten für die beim Landgericht Saarbrücken zu wählenden Jugendschöffen der Amtsgerichtsbezirke Neunkirchen und Ottweiler zu erstellen.

Für die Vorschlagsliste werden benötigt:

 

I. Amtsgerichtsbezirk Ottweiler

a)  für die Jugendkammern in Saarbrücken

zwei männliche und zwei weibliche Hauptschöffen

b) für das Jugendschöffengericht in Saarbrücken

vier männliche und vier weibliche Hauptschöffen

 

II. Amtsgerichtsbezirk Neunkirchen

a) für die Jugendkammern in Saarbrücken

zwei männliche und zwei weibliche Hauptschöffen

b) für das Jugendschöffengericht in Saarbrücken

vier männliche und vier weibliche Hauptschöffen

 

In die Vorschlagslisten sind ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Schöffen aufzunehmen.

Die Auswahl der  Personen richtet sich nach den §§ 28 -39 Gerichtsverfassungsgesetz, wobei auch zu beachten ist, dass die für die einzelnen Gerichtsbezirke benannten Personen in den entsprechenden Bezirken wohnen müssen.

Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten bzw. der Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagslisten bitte ich besonders zu beachten, dass hinsichtlich der aufzunehmenden Personen folgende Angaben eingetragen werden:

 

1)     Vorname, Familienname und Geburtsname

2)     Beruf

3)     Wohnort

4)     Straße und Hausnummer

5)     Geburtsdatum,

6)     Geburtsort

7)     Bisherige Tätigkeit als Schöffe, ggfs. von wann bis wann

 

Ich bitte, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen bis zum 28.02.2023  beim Landkreis Neunkirchen, Kreisjugendamt, Frau Sieren einzureichen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sören Meng

Landrat




Download: Bewerbungsformular




Bewerbung und Kontakt

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen

richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das

 

Jugendamt des Landkreises Neunkirchen

Frau Sieren

Tel.: 06824 906 7195

E-Mail: s.sieren@landkreis-neunkirchen.de.

 

Weitere Informationen zum Schöffenamt können

auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.