Bekanntmachung
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028
gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit §§ 40 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat der Kreisjugendhilfeausschuss für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 Vorschlagslisten für die beim Landgericht Saarbrücken zu wählenden Jugendschöffen der Amtsgerichtsbezirke Neunkirchen und Ottweiler zu erstellen.
Für die Vorschlagsliste werden benötigt:
I. Amtsgerichtsbezirk Ottweiler
a) für die Jugendkammern in Saarbrücken
zwei männliche und zwei weibliche Hauptschöffen
b) für das Jugendschöffengericht in Saarbrücken
vier männliche und vier weibliche Hauptschöffen
II. Amtsgerichtsbezirk Neunkirchen
a) für die Jugendkammern in Saarbrücken
zwei männliche und zwei weibliche Hauptschöffen
b) für das Jugendschöffengericht in Saarbrücken
vier männliche und vier weibliche Hauptschöffen
In die Vorschlagslisten sind ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Schöffen aufzunehmen.
Die Auswahl der Personen richtet sich nach den §§ 28 -39 Gerichtsverfassungsgesetz, wobei auch zu beachten ist, dass die für die einzelnen Gerichtsbezirke benannten Personen in den entsprechenden Bezirken wohnen müssen.
Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten bzw. der Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagslisten bitte ich besonders zu beachten, dass hinsichtlich der aufzunehmenden Personen folgende Angaben eingetragen werden:
1) Vorname, Familienname und Geburtsname
2) Beruf
3) Wohnort
4) Straße und Hausnummer
5) Geburtsdatum,
6) Geburtsort
7) Bisherige Tätigkeit als Schöffe, ggfs. von wann bis wann
Ich bitte, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen bis zum 28.02.2023 beim Landkreis Neunkirchen, Kreisjugendamt, Frau Sieren einzureichen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Meng
Landrat
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen
richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das
Jugendamt des Landkreises Neunkirchen
Frau Sieren
Tel.: 06824 906 7195
E-Mail: s.sieren@landkreis-neunkirchen.de.
Weitere Informationen zum Schöffenamt können
auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.