Zuständig für die Umstellung Ihres Führerscheins ist die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts (Rathaus der Gemeinde / Stadt).




Zur Antragsstellung benötigen Sie:

  • Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein
  • ggfs. Karteikartenabschrift (siehe unten)

Eine Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat (z.B. nach Wohnsitzwechsel).

 

Die Gebühr für die Umstellung beträgt ca. 25 €.

 




Fristen für den Führerscheinumtausch

Nach EU-Vorgaben soll es in Deutschland ab 2033 nur noch einen EU-einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein geben, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

 

Beigefügter Tabelle können Sie entnehmen, bis wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss:

I)

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau- und rosafarbene Papierführerscheine):

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025

II)

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr des FührerscheinsTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033