Die Schulsozialarbeit beim Kreisjugendamt im Landkreis Neunkirchen

ZIELGRUPPE

Schulsozialarbeiter (Sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen) sind Ansprechpartner für:

Schüler

  • Schüler können während der Schulzeit und darüber hinaus Kontakt zum Schulsozialarbeiter aufnehmen und mit diesem vertraulich über ihre Anliegen und Probleme sprechen und bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.
  • Sozialpädagogische Fachkräfte sind zudem in Klassen eingesetzt und führen Präventions- und Interventionsprojekte durch. Sie arbeiten im Klassenverband oder in Lern- und Kleingruppen mit den Schülern.

Eltern

  • Schulsozialarbeiter sind ebenso Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte. Sie können sich an den Schulsozialarbeiter wenden und um eine Beratung und/oder um Unterstützung bitten.

Lehrer

  • Lehrer können den Schulsozialarbeiter um Fallberatungen und um Unterstützung bitten
  • Sie planen gemeinsam mit den Schulsozialarbeitern Projekte zu verschiedenen Themen und führen diese u.a. gemeinsam durch.
  • Die Zusammenarbeit von Lehrern und Schulsozialarbeitern erfolgt unter anderem auch im Klassenverband oder in Lern- und Kleingruppen.
  • Schulsozialarbeiter  sind im Landkreis Neunkirchen an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen eingesetzt.

 

ANGEBOTE / AUFGABENBEREICHE

Sozialpädagogische Fachkräfte der Schulsozialarbeit verstehen sich als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule.

Ihre Aufgabenbereiche und Angebote sind u. a.:

  • Individuelle sozialpädagogische Beratung und Unterstützung von Schülern in Form von Einzelfallhilfe bei sozialen, schulischen oder persönlichen Problemen und bei der Begleitung von Übergängen, Angebote zur Schülermediation und Streitschlichtung
  • Planung und Durchführung von Präventions- und Interventionsprojekten z.B. in Form von Sozialkompetenztrainings, Gewaltpräventionsprojekten, Projekte zu Themen wie z.B. Sucht, Sexualerziehung, Umgang mit Medien, berufsorientierten Angeboten,
  • offene Gesprächs-, Kontakt- und Gruppenangebote z.B. in Form von regelmäßigen Präsenzzeiten und Sprechstunden vor Ort,
  • Beratung der Lehrkräfte z.B. Einzelfallberatung, Problemen im Klassenverband und in Lerngruppen, in Fragen der Jugendhilfe, Schulabwesenheit etc.,
  • Beratung und Intervention in Konflikt- und Krisensituationen (wie z.B. im Rahmen der Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
  • Beratung von Erziehungsberechtigen, z.B. in Form von Gesprächen, Elterncafés. Teilnahme an Elternabenden, etc.,
  • bedarfsorientierte Kooperation und Vernetzung, z.B.  mit Fachdiensten und Fachberatungsstellen, mit den Jugendämtern, den schulpsychologischen Diensten, etc.
  • Mitwirkung und Beteiligung an schulischen Gremien, wie z.B. die Teilnahme an Klassenkonferenzen, Dienstbesprechungen, Schulentwicklungs- und Steuerungsgruppen etc.

 

ARBEITSWEISE/PRINZIPIEN

  • Sozialpädagogische Fachkräfte unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht mit Ausnahmen von Kindeswohlgefährdungen und akuten Gefahrensituationen. Daher können sich die Schüler, Eltern und Lehrer vertraulich an sie wenden.
  • Schulsozialarbeiter verstehen sich als neutrale Ansprechpartner, arbeiten ressourcenorientiert und geben Hilfe zur Selbsthilfe
  • Die Kontaktangebote erfolgen niedrigschwellig und basieren auf Freiwilligkeit